Der ZT - Planer, Berater und Gutachter

Ziviltechniker sind selbständig tätige Planer auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis, als Gutachter und Prüfer, als Projektmanager und Mediatoren in technischen, naturwissenschaftlichen und montanistischen Fachgebieten.

Ziviltechniker sind moderne Dienstleister und Profis auf ihrem Fachgebiet. Sie bieten ihren Auftraggebern fachlich hochwertige und dem neuesten Stand des Wissens entsprechende Leistungen. Ihre akademische Ausbildung, der Nachweis erfolgreicher Berufspraxis und eine strenge Berufsprüfung garantieren Auftraggebern den hohen Qualitätsstandard der Ziviltechnikerleistung.

Unabhängigkeit sichert Qualität ...

Nachdem Ziviltechniker zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt sind (Ausnahme: Zivilingenieure), unterliegen sie in ihren Entscheidungen keinen wirtschaftlichen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben. Ihre geistigen und kreativen Leistungen orientieren sich daher ausschließlich an der optimalen Beratung und bestmöglichen Planung für Auftraggeber.

... und spart Kosten

Die strikte Trennung zwischen Planung und Ausführung ermöglicht dem Ziviltechniker, frei von jeder Beeinflussung, das beste Angebot zur Umsetzung des Projektes einzuholen. Bereits durch eine qualifizierte und exakte Ausschreibung können die Errichtungskosten minimiert werden. Im Rahmen der Bauaufsicht koordiniert der Ziviltechniker die Realisierungsarbeiten und übernimmt die Qualitätskontrolle. Das spart dem Bauherrn wiederum Zeit und Kosten und sichert eine hochwertige und korrekte Baudurchführung.

Verschwiegenheitspflicht der Ziviltechniker

Der Ziviltechniker ist ex lege zur Verschwiegenheit über die ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten seines Auftraggebers verpflichtet.

Strenge Berufs- und Standespflichten

Ziviltechniker sind verpflichtet, nach den gesetzlich auferlegten Berufspflichten sowie den Standesregeln (Ziviltechnikergesetz) zu handeln. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs- und Standespflichten wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammer sichergestellt. Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen.

Das ZT- Rundsiegel

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker ein Siegel, welches das Bundeswappen der Republik Österreich wiedergibt und auf allen von Ziviltechnikern erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen ist. Ziviltechniker sind auch berechtigt, auf Geschäftspapieren das Bundeswappen zu führen.

Quelle: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland | wien.arching.at